Manchmal braucht man auch ein Quentchen Glück. Wie der Mandant, der eine Haftstrafe antreten soll. Was er aber aus persönlichen Gründen nicht kann. Jedenfalls nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, welche die Staatsanwaltschaften gerne für den Haftantritt setzen.
Just als ich mich anschickte, mit dem Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft über dringend benötigte zwei Wochen mehr zu verhandeln, meldete sich der Mandant. Er hat im Sorgerechtsstreit mit der Mutter seines Kindes eine Ladung zum Familiengericht erhalten. Für einen Termin in drei Wochen. In der Ladung heißt es:
Das persönliche Erscheinen des Antragsgegners wird angeordnet.
Der Verhandlungstermin liegt noch dicke in der Orientierungsphase, die bei jedem Haftantritt am Anfang steht. Da gibt es viele Formalien zu erledigen, Gespräche mit dem Psychologen, Beurteilungen etc. Also sicherlich kein Zeitraum, während dem schon mal ein Knasturlaub genehmigt würde.
Die Alternative für die Justiz wäre, meinen Mandanten als Gefangenen auf die Reise zu schicken. Entweder mit dem normalen Schubbussen über das Justiz-Transportsystem. Da gibt es einen festen Linienplan. Was dazu führt, dass eine Reise quer durch die Republik schon mal 14 Tage dauern kann und der Gefangene dabei jede Nacht in einem anderen Knast verbringt. Offensichtlich ist auch das nichts für die Eingewöhnungsphase.
Bliebe nur der Individualtransport. Allerdings muss mein Mandant nicht an seinem Wohnsitz, sondern an einem anderen Gericht erscheinen. Das ist knapp 300 Kilometer entfernt.
An den damit verbundenen Kosten hatte der Staatsanwalt dann auch ersichtlich kein Interesse. Er gewährte weiteren Strafaufschub, knapp drei Wochen zusätzlich.