Was ist ein „bedeutender Schaden“ bei einer Fahrerflucht? An diese Frage knüpfen sich für mutmaßliche Verkehrssünder erhebliche Folgen. Wird der Schaden nämlich als nicht bedeutend eingestuft, kann das das vor einer vorläufigen oder gar endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis retten.
Die Grenze für den bedeutenden Schaden pendelte viele Jahre irgendwo zwischen 1.500,00 und 1800,00 Euro. Mittlerweile sehen viele Gerichte aber gute Gründe, die Grenze nach oben anzupassen. Sehr deutlich tut dies das Landgericht Nürnberg-Fürth. In einem aktuellen Beschluss legen die Richter die Bagatellgrenze für einen Fremdschaden bei 2.500,00 Euro (netto) fest.
Den Beschluss kann man hier nachlesen. Wichtig ist aber eigentlich nur, dass man von der aktuellen Bewegung nach oben bei den Wertgrenzen schon mal gehört hat (Link zum Beschluss).