Weil er einen (falschen) Bericht über einen Terroranschlag mit 136 Toten in Mannheim veröffentlicht hat, ist ein hessischer Blogger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Mannheim sah in dem Artikel eine strafbare Störung des öffentlichen Friedens (§ 126 StGB).
In dem Artikel hatte der Autor einen Terrorangriff geschildert, der sich angeblich gerade in Mannheim ereignete. 50 Angreifer liefen durch die Stadt und attackierten Menschen mit Macheten. Angeblich gelte eine Nachrichtensperre, deshalb kämen die Informationen nicht an die Öffentlichkeit.
Der Blogger argumentierte vor Gericht, er habe die Menschen für Bedrohungslagen sensibilisieren wollen. Sein Verteidiger sagte, Fake News seien nicht strafbar. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Der Blogger will in Berufung gehen.
Einzelheiten schildert sehr ausführlich die Süddeutsche Zeitung.