Am Landgericht Augsburg haben sie jetzt eine „Liebeskammer“. Das ist kein besonderer Raum im Gerichtspalast, sondern eine fast normale Strafkammer. Die Besonderheit: der Vorsitzende und eine Beisitzerin entscheiden nicht nur über das Schicksal von Angeklagten, sondern leben auch zusammen.
Ob die Liebeskammer auch ein Befangenheitsgrund ist, wird höchstrichterlich leider nicht geklärt. Der Angeklagte akzeptierte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, berichtet die Legal Tribune Online. Wegen des anscheinend doch eher milden Urteils kommt die ungewöhnliche Konstellation also nicht vor den Bundesgerichtshof.
Ich habe auch schon mal was zu dem Fall geschrieben. Problematisch scheint mir nach wie vor, dass der Angeklagte nicht über das innige Verhältnis zweier seiner Richter informiert wurde – obwohl die Liaison wohl mehr als ein offenes Geheimnis war. Auch wenn Liebe zwischen Richtern vielleicht nicht unzulässig ist, handelt es sich doch um eine ungewöhnliche Konstellation. Dass er von dieser Besonderheit nichts erfährt, kann dem Angeklagten durchaus das Gefühl vermitteln, man wolle ihm was verheimlichen. Was wiederum für mich schon ein starkes Zeichen für Voreingenommenheit ist.