Meinem Mandanten wird vorgeworfen, in einem extrem abgeschotteten Internetforum, wo alle Beteiligten auch nur unter Nicknamen und unter Verwendung von Anonymisierungsdiensten kommuniziert haben, eine Straftat verabredet zu haben. Beweise dafür gab es aber letztlich nicht, zumal alle Datenträger des Mandanten fachkundig verschlüsselt waren. Dementsprechend schnell wurde das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt.
So weit, so erfreulich aus Sicht der Verteidigung. Der Polizei, die unglaubliche Ressourcen ins Knacken der Hardware gesteckt hat, gefällt der Misserfolg allerdings nicht. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Datenträger freigegeben hat, beschlagnahmt die Polizei die PCs, Laptops und Festplatten nun „aus Gründen der Gefahrenabwehr“.
Kann man machen. Die juristische Begründung der Maßnahme ist allerdings, nun ja, eher nicht sonderlich durchdacht. Finde ich zumindest. Ich zitiere:
Hier wäre die Gefahr, dass Sie über die auf Ihrem PC gespeicherten Daten Kontakt zu den Personen aufnehmen…
Hierzu meine Entgegnung:
Es fehlt schon an der nach dem Polizeigesetz NRW erforderlichen Eignung der Maßnahme, um die Gefahr abzuwenden. Die Maßnahme ist vielmehr offensichtlich völlig ungeeignet.
Nach dem Tatvorwurf soll der Chat, welcher die Ermittlungen ausgelöst hat, auf einem Internetforum geführt worden sein. Die „Kontaktdaten“ aus einem Internetforum werden aber regelmäßig nicht auf dem Rechner gespeichert. Vielmehr werden Sie nach dem Einloggen des Nutzers höchstens wieder über das Internetforum abgerufen.
Da in dem fraglichen Forum Nutzer aber nach Aktenlage ohnehin nur anonym unter Verwendung von Nicknamen kommuniziert haben, wäre eine wechselseitige Kontaktaufnahme sowieso nur dadurch möglich, dass sich der eine Nutzer einloggt und andere Nutzer, die er ja gar nicht kennt, auf dem Forum mittels öffentlicher oder privater Nachricht kontaktiert.
Das Einloggen in das Forum ist nicht an eine bestimmte Hardware gebunden. Es kann vielmehr über jeden Internetanschluss erfolgen. Wenn man Ihre Darstellung als richtig unterstellt, könnte mein Mandant jederzeit über jedes internetfähige Gerät wieder auf das Forum zugreifen und Kontakte aufnehmen. Von daher brächte es zur Abwehr der von Ihnen beschworenen Gefahr gar nichts, meinem Mandanten seinen Computer wegzunehmen.
In anderthalb, zwei Jahren wissen wir dann mehr – wenn das Verwaltungsgericht entschieden hat.