Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer macht aktuell Schlagzeilen, weil er sich nicht nur als Stadtoberhaupt sieht, sondern auf den Straßen auch als Dorfsheriff unterwegs ist. Jedenfalls „stellte“ Palmer einen jungen Mann, den er des lauten Rufens und damit der Ruhestörung bezichtigt. Die ganze Geschichte kann man beim OB selbst auf Facebook nachlesen, diverse Presseberichte und Einschätzungen gibt es mittlerweile auch.
Im Blog „Richtersicht“ habe ich eine lesenswerte Betrachtung darüber gefunden, wie weit eigentlich die Befugnisse reichen, die Boris Palmer aus seinem Dienstausweis herleitet, mit dem er vor dem Betroffenen wedelte. Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg soll der OB tatsächlich einiges dürfen, lautet das Fazit. An der Verhältnismäßigkeit von Palmers Maßnahmen hat der Autor allerdings große Zweifel und empfiehlt ihm, den Job doch lieber Fachkräften zu überlassen.
Autor des Blogs, das ich bisher noch gar nicht kannte, ist übrigens Christian Häntschel, ein Richter am Verwaltungsgericht. Es lohnt sich sicher, dort ab und zu vorbei zu schauen.