Bei den Ermittlungen wegen einer Verkehrsunfallflucht hat die Polizei ein Foto vom – angeblich – beschädigten Fahrzeug gemacht. Es geht um einen kleinen Kratzer, den der Fahrzeughalter am rechten Außenspiegel bemerkt haben will. Bei der Unfallaufnahme erzählte der Autobesitzer den Beamten von sich aus, dass es noch einen weiteren Kratzer bzw. eine Delle am Außenspiegel gibt. Das sei ein „Vorschaden“.
Doch zurück zum Foto. Die Bildunterschrift entspricht genau dem, was zu sehen ist:
Kratzer rechter Außenspiegel, Beschädigung, die mit dem Daumen abgedeckt wird, ist Altschaden.
Jetzt sitzen wir also da, die Staatsanwältin und ich. Denn in der Tat ist fraglich geworden, ob der angebliche Neuschaden nicht doch eher Teil eines Altschadens ist. Was wiederum für meinen Mandanten gut wäre. Dieser hätte dann nämlich keine Fahrerflucht begangen, sondern ihm soll vielleicht ein Parkrempler nur angehängt werden.
Wie auch immer, die Daumentechnik ist ein echtes Meisterstück sauberer Spurendokumentation. Aber im Zweifel geht es ja zu Gunsten des Angeklagten aus, so dass ich mich gar nicht beschweren will.