Wenn die Polizei auf Demos fotografiert und filmt, freut das Demonstranten in der Regel nicht. Es ist nämlich unklar, wo die Bilder abgespeichert und für welchen Zweck sie verwendet werden. Deshalb bedarf die Polizei regelmäßig eines vernünftigen und rechtlich belastbaren Grundes, um Demonstranten abzulichten. In der Regel ist das die konkrete Gefahr von Straftaten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen musste jetzt die Frage beantworten, ob für ein „Social-Media-Team“ der Polizei andere Regeln gelten.
„Am Puls der Zeit“ wolle sie informieren, argumentierte die Essener Polizei vor Gericht. Deshalb hätten Beamte des Social-Media-Teams Aufnahmen bei einer Demo gemacht – nur um sie für die Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook, Twitter & Co. zu verwenden. Dagegen klagten Demonstranten. Ihnen war es egal, warum die Polizei sie filmt.
Das Verwaltungsgericht positioniert sich recht klar. Fotografierende Beamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts abhalten. „Als Demonstrant kann ich nicht wissen, ob mich der Uniformierte nur unscharf fotografiert oder ob er mit einem Teleobjektiv ganz nah ran geht“, berichtet die Welt über den Prozess.
Es dürfe gar nicht der Eindruck staatlicher Überwachung entstehen. Deshalb erklärte das Gericht die Filmaufnahmen für rechtswidrig. Die Polizei Essen soll jetzt angekündigt haben, die betreffenden Mitarbeiter würden künftig gelbe Warnwesten mit der Aufschrift „Social Media Team“ tragen.
Ob das an der Grundsituation etwas ändert, würde ich stark bezweifeln. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte die Entscheidung. Das Urteil stelle die Rollenverteilung klar. Es sei gar nicht Aufgabe der Polizei, die „Berichterstattung“ zu übernehmen.