Mieterhöhungsverlangen gehören eher zur unerfreulichen Post. Jedenfalls, wenn man der Mieter ist. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, ob dem Wohnungsmieter ein Widerrufsrecht zusteht, wenn er der Mieterhöhung zunächst zugestimmt hat. Nein, sagen die Richter.
Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter mindestens zwei Monate Zeit, um sich eine Zustimmung zu überlegen. Außerdem muss der Vermieter die Mieterhöhung sogar begründen, wenn der Mieter dies verlangt. Angesichts dessen vermisst der Bundesgerichtshof eine Situation der möglichen Überforderung, vor der die Regeln über Fernabsatzverträge eigentlich schützen sollen. Der Mieter in dem entschiedenen Fall muss sich an seine Zustimmung halten lassen (Aktenzeichen VIII ZR 94/17).