Richter sind längst nicht mehr allesamt lupenreine „Prädikatsjuristen“. Die Anforderungen für ein Richteramt sind in der letzten Zeit so weit zurückgeschraubt worden, dass durchaus auch Juristen ohne zwei Prädikatsxaman (Note mindestens vollbefriedigend) eine Stelle erhalten können – und auch erhalten.
Grund für die zurückgeschraubten Erwartungen an künftige Richter ist der Konkurrenzdruck aus anderen Marktsegmenten. So bieten Anwaltskanzleien und auch die Wirtschaft geeigneten Bewerbern Einstiegsgehälter, die schnell über 100.000 Euro liegen können. Ein junger Richter muss sich mit gut der Hälfte zufrieden geben. Während woanders dann (hoffentlich) erst der Karriereturbo zündet, müssen Richter sich mit den vergleichsweise moderaten Steigerungen gemäß Besoldungsgesetz zufriedengeben.
Die Legal Tribune Online hat in einem Bericht zusammengestellt, mit welchen Noten man in vielen Bundesländern heute schon Richter werden kann. Und offensichtlich ist es so, dass die Einstiegshürden in nächster Zukunft wegen des greifbaren Bewerbermangels künftig noch flexibler werden.