Normalerweise muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter abmahnen, bevor er ihn wegen Fehlverhaltens kündigt. Bei gravierenden Pflichtverletzungen kann das aber anders aussehen, wie der Fall eines Berliner Busfahrers zeigt.
Der Busfahrer war in Berlin auf einer Buslinie eingesetzt, die sehr stark von Touristen genutzt wird. Von offensichtlich auswärtigen Fahrgästen habe der Busfahrer den Ticketpreis verlangt, aber kein Ticket ausgedruckt. So lautete der Vorwurf eines Fahrgastes. Dieser berichtet, der Fahrer habe ihm gesagt: „You don’t need a ticket.“
Die Verkehrsbetriebe schickten daraufhin Prüfer in den Bus, welche die Praxis bestätigten. Außerdem gab es Videoaufzeichnungen, aus denen sich ergibt, dass der Busfahrer entgegen seiner Beteuerung im Arbeitsgerichtsprozess öfter mal kein Ticket ausdruckte.
Bei einer so gravierenden Pflichtverletzung bedürfe es keiner Abmahnung, urteilte nun das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 10 Sa 469/18).