Vor Gericht läuft es ja nicht immer super. Aber heute war schon eher ein Horrortag, für den ich auch noch extra ins Zuständigkeitsgebiet der bayerischen Justiz gereist bin.
Der Staatsanwalt legte in seinem Plädoyer mit einer Strafforderung vor, die ich schon für reichlich ambitioniert hielt. Was machte das Gericht? Packte im Urteil direkt noch ein halbes Jahr Freiheitstrafe drauf. Natürlich alles ohne Bewährung.
In mir keimte schon ein wenig die Furcht, es könne gleich auch noch zu einer sogenannten Saalverhaftung kommen. Dabei wird der soeben verurteilte Angeklagte auf direktem Weg vom Gerichtssal in Untersuchungshaft geschickt, weil die Strafe einen Fluchtanreiz begründet.
So weit kam es dann allerdings nicht. Mein Mandant kann also erst mal abwarten, ob wir in der Berufung ein besseres Ergebnis erzielen können. Ich meine, das ist durchaus drin. Wenn der Gerichtsstand Köln oder Hamburg wäre, hätte ich jedoch ein deutlich besseres Gefühl. Mir persönlich zeigt der Fall mal wieder, dass man sich im Zweifel vorher gut überlegen sollte, wo man mit dem Gesetz in Konflikt gerät.