Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) muss es hinnehmen, wenn er vom Autovermieter Sixt zum „Mitarbeiter des Monats“ gekürt wird. Sixt hatte während der großen Bahnstreiks so den GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky in ganz Deutschland plakatiert.
Die Adressaten hätten den satirischen Charakter der Kampagne erkannt, urteilt das Oberlandesgericht Dresden. Von einer Ausbeutung des „Werbewertes“ von Weselsky könne keine Rede sein (wahrscheinlich, weil er gar keinen nennenswerten Werbewert hat).
Da der Gewerkschafter auch nicht über das bloße Thema der Bahnstreiks hinaus herabgewertet worden sei, habe die Meinungsfreiheit von Sixt Vorrang, so das Gericht (Aktenzeichen 4 U 182/18).