Das Oberverwaltungsgericht Münster hält Personenkontrollen, die auch auf der Hautfarbe des Betroffenen beruhen, für rechtswidrig. Die Richter beanstanden deshalb, dass ein heute 43-Jähriger im Bochumer Hauptbahnhof aufgefordert wurde, seinen Personalausweis vorzuzeigen.
Die Polizeibeamten hatten behauptet, der Kläger habe sich „auffällig“ verhalten. Die Richter sahen es nach dem Sachstand aber als erwiesen an, dass die Kontrolle zumindest auch wegen der dunklen Hautfarbe des Klägers erfolgte. Das sei jedoch unzulässig, denn das Grundgesetz (insbesondere Art. 3 GG) verbiete eine solche Anknüpfung.
Anders sei es nur, wenn die Polizei einzelfallbezogen darlegen können, dass Personen der betreffenden Hautfarbe zum Beispiel am Hauptbahnhof überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung träten. Nur dann dürfe die Hautfarbe mit dem Ziel effektiver Kriminalitätsbekämpfung eine Rolle spielen. Die Bochumer Polizei konnte jedoch keine belastbaren Belege dafür liefern (Aktenzeichen 5 A 294/16).
Zu dem Thema erreichte mich heute auch die Mail eines Lesers, der ebenfalls von der Problematik betroffen ist. Der Wissenschaftler aus dem Rheinland schreibt mir, er könne „aus eigener fast lebenslanger Erfahrung“ bestätigen, dass Menschen dunkler Hautfarbe ständig kontrolliert werden, während alle anderen passieren dürfen. Gerade an Bahnhöfen, aber auch in fahrenden Zügen und an Flughäfen – auch bei Schengen-Flügen – sei dies mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.
Von seinem jüngsten Erlebnis lasse ich ihn einfach selbst erzählen:
Ich landete heute Nachmittag mit einer Ryan-Air-Maschine aus Porto in Köln Bonn. Beim Aussteigen sah ich dann, dass die Bundespolizei unmittelbar vor dem Flugzeug – das sich auf einer Außenposition befand – eine Kontrollstelle aufgebaut hatte, die sich quasi unter freiem Himmel unter der brennenden rheinischen Sonne befand.
Es wurde niemand angesprochen oder kontrolliert, bis ich den Stand der beiden Bundespolizisten kreuzte. Natürlich fragten sie mich nach meinen Papieren. Ich meinte dann nur „ich vermute Sie kontrollieren verdachtsunabhängig“ und lachte. Reaktion des Bundespolizisten: „Oh, Sie kennen sich aus. Ich merke schon, Sie sprechen auch Deutsch und wenn jemand Deutsch spricht, hat er bei mir sowieso gute Karten. Lassen Sie Ihren Ausweis mal stecken, alles in Ordnung.“
Anschließend wurde ich noch abgeklatscht (High five) und mir wurde zu meiner coolen Reaktion gratuliert. Zur Verabschiedung wurde mir noch freundlich hinterhergerufen: „dies war wirklich keine „Rassistenkontrolle““.
Irgendwie fand ich die Reaktion im wahrsten Sinne des Wortes bemerkenswert.
Übrigens hab ich irgendwann meinen Doktortitel in Personalausweis und Reisepass eintragen lassen und werde seitdem – trotz meiner Hautfarbe – weitaus freundlicher kontrolliert.