Auch wenn es hier vielleicht nicht immer den Eindruck erweckt, gibt es doch auch bei Staatsanwaltschaften und Gerichten eine ganz Menge Leute, mit denen man prima auskommen und arbeiten kann.
Zunächst mal menschlich. So war es ein sehr freundliches Gespräch, das ich mit einem Staatsanwalt geführt habe. Da gibt’s nichts zu meckern.
Daneben gibt es aber auch immer eine sachliche Ebene. Hier stand die Frage im Raum, ob das Verfahren gegen meinen Mandanten vielleicht nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Auflage eingestellt werden kann. Auch hier hatten wir schnell Konsens.
Der Knackpunkt ist dann oft der Betrag, der in die Staatskasse oder für einen guten Zweck fließen soll. Vom Mandanten hatte ich schon mal eine Freigabe, und zwar bis 3.500 Euro.
Der Staatsanwalt brachte von sich aus 200 Euro ins Spiel. Ich tat natürlich mein Bestes, um meine innerliche Freude zu verbergen. Das Gesamtpaket betrachtet, gab es also rein gar nichts zu meckern.