Eine Klage gegen Toilettennutzungsgebühren entlang deutscher Autobahnen ist erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt eine Entscheidung erster Instanz, wonach es keinen Anspruch darauf gibt, dass Raststätten-WCs gratis zu nutzen sind.
Einzelheiten kann man hier nachlesen. Das Oberverwaltungsgericht argumentiert aus meiner Sicht reichlich von oben herab, wenn es die WC-Gebühren an Sanifair-Anlagen, um die es in dem Prozess ging, als „geringfügig“ einstuft. Das könnte man nach meiner Meinung nur sagen, wenn es tatsächlich bei einer Nutzungsgebühr von 20 Cent verbliebe.
Tatsächlich zahlt jeder WC-Nutzer aber 70 Cent, was sich bei einer Familie mit mehreren Kindern schon zu einem stattlichen Betrag addiert. Kein Trost ist der Umstand, dass 50 Cent als Einkaufsbon erstattet werden. Diese 50 Cent sind schon deswegen nur die Hälfte wert, weil die Raststätten für Mitnahmeprodukte wie Süßigkeiten und Getränke unverschämte Preise nehmen. Und dann ein Produkt zu finden, dessen Preis sich mit dem Gutscheinwert deckt, dürfte auch reichlich schwierig sein. Folge: Die Reisenden zahlen im Zweifel also noch mal drauf, wenn sie nicht auf dem Bon sitzenbleiben wollen.
Klar, einen Richter fechten 70 Cent nicht an. Aber man sollte nicht leichtfertig von sich auf andere schließen. Leider klingt das aus dieser Entscheidung genau so heraus.