Mobilfunkanbieter dürfen bei einem monatlichen Paketpreis den Kunden nicht zusätzlich zur Kasse bitten, wenn dieser nicht telefoniert oder keine SMS schreibt. Genau diese „Nichtnutzungsgebühr“ von monatlich 4,95 Euro hatte die Firma mobilcom-debitel über Jahre verlangt, wenn Kunden mehr als drei Monate ihr Handy nicht nutzten. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein erklärte diese Praxis jetzt für rechtswidrig.
Moblilcom-debitel muss 419.000 Euro an den Bundeshaushalt abführen. Das ist der Betrag, den die Firma nach Berechnung des Gerichts zu Unrecht von den Kunden kassiert hat. Mobilcom-debitel scheiterte mit dem Versuch, fiktive Kosten gegenzurechnen. Das hält das Gericht für unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die gesetzlich möglich „Gewinnabschöpfung“ angestoßen, weil mobilcom-debitel auch nach einer Abmahnung im Jahr 2011 die Gebühren 13 Monate weiter berechnete. Die Verbraucherzentrale betrachtet das Urteil als großen Erfolg. Unternehmen werde deutlich gemacht, dass erhebliche Rechtsverstöße sich nicht lohnen. Gleichwohl wäre es nach Auffassung der Verbraucherschützer besser, wenn das erstrittene Geld nicht in den Staatshaushalt, sondern an die betroffenen Kunden zurückfließt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt deshalb eine EU-Initiative für einen „New Deal“ bei Verbraucherrechten. Dieser soll Verbandsklagen ermöglichen, mit denen eine Gewinnabschöpfung zu Gunsten der Geschädigten möglich wird.