Das Ermittlungsverfahren drehte sich um Körperverletzung. Angebliche Körperverletzung, möchte ich als Anwalt eines der Beschuldigten sagen.
Der zuständige Polizeibeamte legte viel Herzblut in die Ermittlungen. Er befragte Zeugen, beschlagnahmte den Fahrtenschreiber eines Lkw und malte mehrere Landschafts- und Bewegungsskizzen, wobei diese allerdings wenig mit dem Tatort oder den tatsächlichen Ereignissen zu tun hatten. Sondern mit dem, was sich der Polizist zusammenreimte.
Der Staatsanwalt sah es wohl ähnlich. Er fand einen eleganten Weg aus der Angelegenheit. Der Staatsanwalt entschied sich, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dafür benötigte er die Zustimmung des Amtsgerichts. Also schrieb er ans Gericht und wies insbesondere darauf hin, dass mein Mandant und die anderen Beschuldigten nicht vorbestraft sind und die Folgen der möglichen Tat nicht so schwer wiegen, dass eine Verfolgung notwendig ist.
Das Verfahren wurde also eingestellt. So weit, so alltäglich. Weniger alltäglich finde ich, dass der Polizeibeamte danach noch mal einen Brief an den Staatsanwalt schrieb und gegen die Verfahrenseinstellung protestierte. Seine Ausführungen sind eher wirr. Vielleicht hätte er besser eine Nacht drüber geschlafen. Seine durchaus emotionalen Worte endeten mit folgendem Appell:
Unter diesen Gesamtumständen bitte ich die Staatsanwaltschaft ebenso höflich wie dringend, die Einstellung des Verfahrens zu überdenken.
Das Prinzip der Gewaltenteilung scheint bei dem Betreffenden noch nicht ganz angekommen zu sein. Ebenso wenig, dass die Polizei in dieser Konstellation auch formal kein wie auch immer geartetes Beschwerderecht hat. Aber aus dieser Geschichte jetzt bitte nicht zu viel schließen. Es dürfte ein Einzelfall sein, denn Vergleichbares habe ich noch nicht erlebt.