Mit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers tun sich Gerichte mitunter schwer. Ist ja auch verständlich. Denn der Pflichtverteidiger kriegt sein Honorar aus der Staatskasse. Am Ende zahlen also wir alle. Deshalb finde ich es auch gar nicht schlimm, wenn ein Richter kritisch hinterfragt, ob die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger gegeben sind.
Ärgerlich wird es da, wo die Verweigerungshaltung nur noch als Pingeligkeit ausgelegt werden kann. Hier in NRW gibt es zum Beispiel einen Amtsrichter, der nach meinem Empfinden so gut wie jeden Antrag ablehnt – sofern ihm das Gesetz überhaupt ein Ermessen einräumt. Wenn dann eine Beschwerde erhoben wird, bessert er in 50 % der Fälle selbst nach. Die restlichen 45 % korrigiert dann das Landgericht als Beschwerdeinstanz.
Dass es auch ganz anders geht, erlebte ich jetzt bei einem anderen Amtsrichter. Der hatte die betreffende Abteilung zwar erst vor kurzem übernommen, zeigte sich aber bestens informiert. Er hatte schon selbst recherchiert, dass mein Mandant betreut wird. Und zwar auch aus Gründen, die dafür sprechen, dass der Mandant seine rechtlichen Interessen nicht selbst wahrnehmen kann. Das ist ein plausibler Grund für einen Pflichtverteidiger, auch wenn der Tatvorwurf doch sehr marginal ist.
Da ich den Mandanten schon seit langem helfe, rief der Richter kurz an und fragte, ob ich die Verteidigung übernehme und der Mandant damit einverstanden ist. Der Beiordnungsbeschluss kam dann postwendend, ebenso die Gerichtsakte zur Einsicht. Übernächste Woche ist schon der Verhandlungstermin. So was nenne ich Effizienz. Abgesehen davon macht die Arbeit ohne unnötige Reibungsverluste auch gleich viel mehr Spaß.