Postnachwurf

In einem Verfahren wegen Drogenhandels via Internet beobachtete die Polizei den Briefkasten an einer belebten Straße. Es handelte sich um eines dieser geräumigen Standmodelle mit zwei Einwürfen, einer für den Nah- und einer den Fernbereich.

Für den Fall, dass die möglichen Drogenversender zum Briefkasten kamen, und sie kamen, hatte die Polizei vorgesorgt. Stolz erzählte eine Beamtin vor Gericht, man habe einen „Postnachwurf“ vorbereitet. Also einen Umschlag (ans Polizeipräsidium adressiert), der in den Briefkasten geworfen werden sollte, nachdem die Verdächtigen ihre Sendungen eingeworfen hatten.

Das klang alles sehr wichtig. Bis sich dann die Frage stellte, wozu der „Postnachwurf“ denn gut sein sollte. So richtig konnte die Beamtin das nicht erklären, die Idee hatte ja auch ihr Chef. Jedenfalls schien man der Meinung zu sein, dass Briefe so in diese Art Briefkästen fallen, dass sie fein säuberlich übereinander gestapelt sind. Wobei der amtliche „Postnachwurf“ dann sozusagen eine Art Trennstreifen gewesen wäre, falls nach den Verdächtigen noch jemand was in den Briefkasten schmeißt.

Wer allerdings schon mal zugeschaut hat, wie einer dieser großen Briefkästen geleert wird, weiß natürlich: Drinnen hängt ein recht geräumiger Sack, in den die Briefe plumpsen. Und das jedenfalls nicht im Schichtsystem, sondern je nach Einwurfwinkel ziemlich kunterbunt.

Immerhin scheinen das auch die Richter schon mal gesehen zu haben. Die Strafkammer machte jedenfalls nicht den Eindruck, dass dem ominösen „Postnachwurf“ irgendeine juristische Bedeutung zukommen könnte. Man darf also die Prognose wagen, dass dieses Instrument es auch eher nicht ins Lehrbuch der Kriminalistik schaffen wird.