Wer mit einem Rail & Fly – Ticket zum Flughafen reist, muss bei internationalen Flügen die Zugfahrt so planen, dass er drei Stunden vor Abflug am Airport ist. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Reisende hatten geklagt, weil der Zug zum Flug 103 Minuten Verspätung hatte. Weil der Check-in schon geschlossen hatte, konnten sie nicht mehr in ihr Flugzeug nach Thailand steigen. Vom Reiseveranstalter wollten die Passagiere die Kosten für eine Übernachtung und den Ersatzflug am nächsten Tag erstattet bekommen.
Nach Auffassung des Gerichts hätten die Reisenden einen Drei-Stunden-Puffer einplanen müssen (mit dem sie ihren Flug wohl gekriegt hätten). Das entspreche auch den Vorgaben, die der Reiseveranstalter gemacht habe.
Allgemein weist das Gericht aber darauf hin, dass Zugverspätungen bei Rail & Fly – Tickets nicht immer zu Lasten der Reisenden gehen müssen. Grundsätzlich gehöre die Zugfahrt bei solchen Tickets zum Angebot, deshalb hafte der Veranstalter auch, sofern die Reisenden Verspätungen ausreichend einkalkulieren (Aktenzeichen 32 C 1966/17).