Als Strafverteidiger ist man ja mitunter auch Styleberater. Insbesondere was den korrekten Auftritt des Mandanten in seiner Gerichtsverhandlung betrifft. Sofern es mir notwendig erscheint, weise ich schon darauf hin, dass es bislang in meiner bescheidenen Praxis noch niemanden geschadet hat, wenn er vor Gericht in korrekter Kleidung erscheint (ohne verkleidet zu wirken).
Nun weiß ich, dass sich meine Empfehlungen auch so auslegen lassen, dass kurze Hosen „korrekt“ sind. Oder wie es der Mandant in der Verhandlungspause formulierte: „Meine Kleidung ist doch nur der Witterung angepasst.“ Ich werde mich künftig also deutlicher ausdrücken müssen.
Hier für alle Fälle schon mal die Zusammenfassung: Vor Gericht sind kurze Hosen ebenso tabu wie das Käppi auf dem Kopf oder die Shisha im Handgepäck. Letzteres ist auch eine Geschichte, die ich bei Gelegenheit mal erzählen muss.