Aus einer Ermittlungsakte zitiere ich den Abschlussvermerk des zuständigen Kriminalhauptkommissars:
Die Zeugen konnten wegen der Nachtzeit sämtlich keine aussagekräftige Täterbeschreibung liefern. Der Beschuldigte, der zwar nicht am, aber doch unweit des Tatorts angehalten wurde, hat sich renitent gezeigt und war nicht bereit, sich auszuweisen. Dies ist jedenfalls ein Indiz für die Täterschaft des Beschuldigten, ansonsten hätte er sich kooperativer gezeigt.
Stuss, einfach nur Stuss. Ich bin guter Dinge, dass der Staatsanwalt ebenso denkt und sehe der Einstellung des Verfahrens gelassen entgegen.