Wenn es um Schmerzensgeld und Schadensersatz geht, müssen viele Geschädigte vor Gericht ziehen. Selbst wenn sie Recht bekommen, heißt das noch lange nicht, dass am Ende eine Zahlung steht. Schlicht und einfach, weil auch ein Gerichtsurteil nicht weiter hilft, wenn der Verantwortliche die Forderung nicht bezahlen kann. Oder wenn er sich findig um die Zahlung drückt.
Deshalb sollte ein Angeklagter, wenn er realistischerweise eine Verurteilung nicht abwenden kann, stets über eine Geste des guten Willens nachdenken. Und sich im Zweifel dafür entscheiden, dem Geschädigten Wiedergutmachung anzubieten. Zu solchen Gesten rate ich meinen Mandanten natürlich dringend, ebenso übrigens zu einer Entschuldigung. Letztere wird zwar nicht immer angenommen, das Geld aber stets.
Dachte ich jedenfalls, bis heute.
Da ging es um mehrere Fälle des sexuellen Missbrauchs. Die noch sehr jungen Opfer mussten zum Glück nicht aussagen, aber die Eltern kamen teilweise in den Gerichtssaal. Mein Schmerzensgeldangebot stieß auf spürbares Wohlwollen des Gerichts. Eine Mutter reagierte allerdings überraschend.
Über ihre Anwältin ließ sie mir ausrichten, sie wolle momentan kein Geld annehmen. Auch eine Spende meines Mandanten für einen guten Zweck sei derzeit, ich zitiere, „nicht erwünscht“. Dabei ist es jedenfalls nicht so, dass die kleine Familie – die Mutter erzieht ihre Kinder alleine – in Geld schwimmt. Schichtarbeit macht die Frau sicherlich nicht aus Spaß.
Es war nun nicht meine Aufgabe, mich nach den Gründen dieser Haltung zu erkundigen. Zumal das Angebot natürlich auch die Zusicherung umfasste, dass alle Zahlungen über die Anwälte abgewickelt werden.
Für mich war das eine neue Erfahrung. Auch wenn ich die Beweggründe nicht kenne, nötigt sie mir einen gewissen Respekt ab. Aus Sicht meines Mandanten war die Sache ohnehin kein Fehlschlag. Das Gericht gewährte einen spürbaren Strafrabatt, und vielleicht überlegt es sich die Mutter doch noch einmal anders. Ihre Anwältin war jedenfalls genau so erstaunt wie ich.