Wegen einer Zinsforderung von 3 Cent wollte ein Bürger gegen die Gemeinde Neustadt an der Weinstraße vollstrecken. Doch das Verwaltungsgericht Neustadt lehnt es ab, sich mit dem Antrag zu beschäftigen. Bei so einer Forderung, so das Gericht, gehe es offenbar nur um das „Prinzip des Rechthabens“.
Schon die Ausgangsforderung in dem Verfahren war bemerkenswert gering. Es ging um Prozesskosten in Höhe von 2,91 Euro, welche die Stadt zu erstatten hatte. Irgendwie ging die Überweisung zunächst schief, schließlich wurde korrekt gezahlt, aber die rechnerisch aufgelaufenen Zinsen von 3 Cent blieben möglicherweise zu Unrecht aus.
Laut dem Verwaltungsgericht hat zwar jeder Bürger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Aber es gelte auch das Gebot von Treu und Glauben, das Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte sowie den Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns, der auch für Gerichte gelte. Damit sei das Vorgehen des Antragstellers nicht zu vereinbaren.
Die ganze Geschichte lässt sich in einer Pressemitteilung des Gerichts nachlesen.