Zwölfeinhalb sehr nützliche Seiten Papier kommen in diesen Tagen von der Bundesrechtsanwaltskammer. Der Kammerausschuss Steuerrecht hat für Rechtsanwälte zusammengefasst, was diese bei der Umsatzsteuer beachten müssen.
Behandelt werden in den Hinweisen unter anderem die Mindestanforderungen an Anwaltsrechnungen, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten und organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen.
Mir ist noch etwas schwindelig vom Lesen. Denn wenn man wirklich alles haarklein beachtet, was so vorgeschrieben zu sein scheint, kann man als selbständiger Anwalt Mandanten wahrscheinlich nur noch im Nebenerwerb betreuen. Die meiste Arbeitszeit geht dann für die Ausarbeitung der perfekten Rechnung drauf.