14-Uhr-Fragen

Gar nicht so selten erhalten Anwälte ihr Honorar aus der Staatskasse. Als Pflichtverteidiger etwa. Die Vergütung ist starr geregelt. Es gibt fest Sätze. Diese staffeln sich nach dem Gericht, an dem man tätig ist. Für eine Verteidigung vor einer Strafkammer gibt es zum Beispiel mehr als für ein Mandat am Amtsgericht. Es gib auch eine Art Erfolgshonorar, wenn durch segensreiche Ausführungen des Rechtsanwalts eine Hauptverhandlung entbehrlich wird.

Daneben spielt auch der Zeitaufwand eine Rolle. So kriegt man als Pflichtverteidiger für einen normalen Verhandlungstag am Landgericht 312,00 € netto als sogenannte Terminsgebühr, wenn der Mandant inhaftiert ist. Dauert die Hauptverhandlung an dem Tag aber länger als fünf Stunden, gibt es noch einen Zuschlag. Dieser beträgt 128,00 €. Ab acht Stunden Verhandlungszeit verdoppelt sich der Zuschlag.

Wenn man als Strafverteidiger etwas betriebswirtschaftlich denkt, was man wohl muss, um langfristig klarzukommen, horcht man bei diesen Vorgaben natürlich etwas auf, wenn für den Verhandlungstag Folgendes angekündigt ist: Beginn der Sitzung um 9 Uhr, Dauer wegen anderer Verpflichtungen des Gerichts bis maximal 14 Uhr.

Erraten? In diesem Fall wäre es für den Pflichtverteidiger natürlich misslich, wenn die Sitzung schon um 13.59 Uhr geschlossen wird. Dann gibt es keinen Zuschlag. Aber so was passiert dann natürlich nicht, gerade wenn in der Verhandlung gleich zehn Anwälte sitzen.

Genau so war es dieser Tage: Das Gericht war schon um 13.54 Uhr mit seinem Programm durch. Aber es war sicher kein Zufall, dass von Seiten der Verteidiger noch einige Dinge zu klären bzw. zu erfragen waren. Haben sich Änderungen im Zeugenplan ergeben? Ist eine Ankündigung, die das Gericht vor einiger Zeit gemacht hat, noch aktuell? Dann fehlten einem Anwalt noch ein paar Unterlagen, die er gerne nachgereicht hätte.

Schwupps war es 14.02 Uhr, bis dann wirklich die Klappe fiel. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass der Protokollführer richtig auf die Uhr geguckt hat, als er das Sitzungsende notierte. Auf das, was später im Protokoll steht, kommt es nämlich an.