Sie wurden mit Handschellen eine Nacht lang aneinander gefesselt, mussten Tauchermasken tragen, in die Bier eingefüllt wurde, und sie mussten eklig schmeckendes Eis vom Oberschenkel eines Kollegen schlecken: Mit diesem Aufnahmeritual feierten Beamte eines Kölner Sondereinsatzkommandos das Ende der informellen Probezeit zweier Kollegen.
Das Ganze hatte jetzt ein juristisches Nachspiel. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte Geldbußen von 200 bzw. 300 Euro gegen drei der Beamten. Diese hätten gegen die Pflicht zur Kollegialität verstoßen, indem sie den jungen Kollegen dieses entwürdigende Verhalten zumuteten.
Das Verwaltungsgericht betont, es komme nicht darauf an, ob die Betroffenen mit dem Ritual einverstanden waren. Freiwilligkeit sei hier kein Kriterium. Im Gegensatz übrigens zur strafrechtlichen Wertung der Sache. Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte eine Strafbarkeit der Verantwortlichen unter anderem mit dem Hinweis verneint, die jungen Kollegen seien ja zu nichts gezwungen worden (Aktenzeichen 35 K 10700/16.O, 35 K 10458/16.O und 35 K 9371/16.O).