Investigative Journalisten, Aktivisten und auch die Öffentlichkeit werden sich freuen: Der Bundesgerichtshof hat heimlich gemachte Aufnahmen aus Hühnerställen von Bio-Erzeugern für zulässig erklärt, die fragwürdige Zustände in den Ställen zeigen. Die Bilder von den teils toten und auch stark lädierten Tieren erfüllten ein wichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit, heißt es im Urteil.
Die betroffenen Bio-Höfe hatten die Echtheit der Bilder nicht bestritten, die von Tierschützern gemacht wurden. Sie beriefen sich aber auf eine Verletzung ihres Hausrechts und eine mögliche Rufschädigung. Die ARD verwendete die Aufnahmen in verschiedenen Fernsehmagazinen zum Thema Bioprodukte und wurde von den Bio-Erzeugern verklagt. Zunächst erfolgreich. Sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht Hamburg untersagten die Ausstrahlung der Bilder.
Diese Entscheidung korrigiert der Bundesgerichtshof nun mit deutlichen Worten. Die Aufnahmen dokumentierten lediglich Zuchtmethoden, welche die Öffentlichkeit berechtigterweise interessieren. Die Aufnahmen seien Teil des „geistigen Meinungskampfes“; die Presse komme hier ihrer Aufgabe als „Wachhund der Öffentlichkeit“ nach. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass die Bio-Betriebe nicht gegen geltendes Recht verstießen. Die Aufnahmen zeigten die Diskrepanz zwischen den Vorstellungen vieler Verbraucher von „Bio“ und den tatsächlichen Produktionsumständen, auch das sei zulässig (Aktenzeichen VI ZR 396/16).