Wer sein Auto gerne mal unkonventionell abstellt, wird sich vielleicht für dieses Urteil interessieren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Falschparker, der im Stadtgebiet mit dem Auto rund eine Stunde die Straßenbahn blockierte, zur Zahlung von knapp 1.000 Euro.
Dabei handelt es nicht um die Abschleppkosten. Die hat der Betroffene freiwillig gezahlt. Vor Gericht ging es um die Kosten des Taxi-Ersatzverkehrs, den die Verkehrsgesellschaft Frankfurt für ihre Fahrgäste organisierte. Die Verkehrsgesellschaft argumentierte, sie sei nach dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet, bei Betriebsstörungen unter Aufbietung aller vertretbaren Mittel die Weiterreise zu ermöglichen. Dies sei mit dem Taxi-Ersatzverkehr erfüllt worden.
Das Gericht sah das ebenso. Es bescheinigte dem Autofahrer eine schwerwiegende Eigentumsverletzung. Juristisch war damit der Weg frei zum Schadensersatz. Einzelheiten des Urteils lassen sich in der Begründung nachlesen.
Die Entscheidung wird sicher auch in anderen Städten aufmerksam gelesen werden. Falschparker müssen sich also möglicherweise noch wärmer anziehen als bisher schon.