Die Telemedizin ist ja groß im Kommen. Derzeit ändern die Ärzte ihre Standesregeln für die Fernbehandlung von Patienten, und jetzt entdeckt auch die baden-würrtembergische Justiz den möglichen Nutzen für den Strafvollzug. Im Rahmen eines Modellprojekts sollen dort künftig Gefangene Fachärzte online konsultieren können.
Einzelheiten stehen in diesem Bericht. Interessant ist auch das Argument, dass die Telemedizin die Fluchtgefahr mindern dürfte. In der Tat, das darf ich hoffentlich sagen, sind gerade Ausführungen zu Ärzten oft eine günstige Gelegenheit, wenn sich ein Gefangener aus dem Staub machen will. Aber die Regel ist das natürlich nicht.
Ich persönlich denke in diesem Zusammenhang gern an einen schwer zuckerkranken und auch überdies sehr angeschlagenen Mandanten, der sich auch mal selbst aus der Haft entließ. Aber nur, um im Knast „nicht zu krepieren“, wie er es formulierte. Den Aufenthalt in einer Privatklinik hat ihm seinerzeit sein Bruder finanziert. Nach knapp drei Wochen ging der Mandant dann freiwillig zurück und saß brav seine Reststrafe ab.