Wenn es nach dem Verwaltungsgericht Cottbus geht, dürfte die Fahndungskartei der Polizei künftig um eine Rubrik reicher werden. Penisbilder. Das Gericht hält es für zulässig, wenn zur Verbrechensvorbeugung bei Sexualdelikten auch das Geschlechtsteil des Beschuldigten fotografiert wird.
Ein Beschuldigter, selbst Polizist, hatte sich gegen die Anordnung gewehrt, im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung auch seinen Schniedel ablichten zu lassen. Dem Polizisten, der wegen der angeblichen Tat bislang noch nicht verurteilt ist, wird sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Der Beamte soll über seinen Dienstrechner länger mit einem Kind erotische Chats geführt haben.
Von sich selbst hat der Beamte allerdings nur Bilder verschickt, die ihn mit unbekleidetem Oberkörper zeigen. Dennoch halten es die Richter für erforderlich, dass bei künftigen Ermittlungen auch ein Bild seines Geschlechtsteils zur Verfügung steht. Immerhin sei es nicht unüblich, dass im Internet auch Intimbilder ausgetauscht werden. Von daher liege die Vermutung nahe, dass der Betroffene auch zum Austausch von Nacktbildern bereit sei. Wenn eine Aufnahme seines Geschlechtsteils vorliege, sei es in ähnlichen Fällen schneller möglich, ihn als Täter zu ermitteln. Oder ihn auszuschließen.
Dieser Beschluss dürfte keine lange Haltbarkeit haben. Die Menschenwürde gilt auch für Verdächtige einer Straftat, und zwar uneingeschränkt. Fotos des Geschlechtsteils, schon gar nicht im erigierten Zustand, können nach meiner bescheidenen Meinung nicht erzwungen werden – wenn man eben diese Menschenwürde nicht völlig über Bord wirft. Fotos des nicht erigierten Penisses, die man vielleicht noch irgendwie als zulässig betrachten könnte, sind aber als solche kaum für die Zwecke des Erkennungsdienstes „erforderlich“, wie es § 81b StPO ausdrücklich verlangt. Und zwar schon ganz einfach deswegen, weil die Versender der Bilder in 99,9 % der Fälle ganz sicher nicht als Schlappschwanz dastehen wollen. Mir sind aber schon Gerüchte zu Ohren gekommen, dass nicht erigierte Penisse eher überhaupt keinen Rückschluss darauf zulassen, wie sie im erregten Zustand aussehen. Von daher wäre die Penisbilderkartei nur eins: schlicht nutzlos und somit gesetzeswidrig.
Aber nun ja, vielleicht gibt es ja zumindest in anderen Polizeipräsidien kluge Köpfe, die solche Praktiken in unserem Land dann doch eher auch nicht wollen (Aktenzeichen 3 L 95/18).