Früher war alles einfach: Mit der Polizei muss man nicht reden. Als Beschuldigter nicht. Aber auch nicht als Zeuge. Diese Rechtslage hat sich vor kurzem drastisch geändert. Zeugen sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, bei der Polizei auszusagen.
In meiner aktuellen ARAG-Kolumne beleuchte ich die Hintergründe der Gesetzesänderung, die in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet geblieben ist. Natürlich erkläre ich auch, wie man doch um eine Aussage herumkommt, wenn man diese nicht machen möchte.