Wenn man die neuen Geschäftsbedingungen des Bezahldiensets PayPal ausdruckt, verbraucht man 80 Seiten Papier. Nutzer einer Smartphone-App müssen 330 Mal den Bildschirm herunter scrollen, um ans Ende des Textes zu gelangen. Einen derartigen Packen „Kleingedrucktes“ hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für wettbewerbswidrig. PayPal wurde deswegen förmlich abgemahnt.
„Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerbsverstoß vor“, sagt die zuständige Rechtsreferentin des vzbv. Selbst ein zügiger Leser brauche rund 80 Minuten, um die AGB zu verstehen. Wobei das mit dem Tempo so eine Sache ist. Der längste Satz in den PayPal-Bedingungen umfasst 111 Wörter, sehr viele weitere sind nicht wesentlich kürzer.
Den PayPal-Bedingungen fehle nicht nur jede Transparanz, sie seien auch schlicht unzumutbar. Mit diesen Bedingungen verschaffe sich PayPal einen Wettbewerbsvorteil, argumentieren die Verbraucherschützer. Sollte PayPal seine Bedingungen nicht ändern, will der Verbraucherzentrale Bundesverband klagen.