Vor Gericht und auf hoher See… Die altbekannte Weisheit habe ich jetzt mal wieder eindrucksvoll bestätigt erhalten.
Ein Herr P. hatte Strafanzeige gegen meinen Mandanten erstattet. Die Anzeige ging als Brief bei der Staatsanwaltschaft ein – und am Tag zuvor auch als Fax. Bei der Zuordnung hat jemand offensichtlich nicht aufgepasst. Also wurden zwei rote Akten angelegt und der doppelte Fall, der eigentlich nur einer ist, landete in zweifacher Ausfertigung auf den Tischen verschiedener Staatsanwälte.
Normalerweise fällt so was auf, wenn ein Mitarbeiter in das sogenannte Verfahrensregister guckt. Da gibt es dann nämlich eine Überschneidung bei den Daten, die früher oder später stutzig machen sollte. Nicht hier, denn bei der zweiten Eingabe des Geburtsdatums meines Mandanten schlich sich ein Zahlendreher ein. Im Behördencomputer dürfte er von diesem Augenblick an doppelt existiert haben.
Wie auch immer, von einem Verfahren erlangten wir Kenntnis. Ich habe Akteneinsicht genommen, anderthalb DIN-A-Seiten zu den Vorwürfen geschrieben. Ganz dummes Zeug kann es nicht gewesen ein. Es kam nämlich postwendend eine Einstellung mangels Tatverdachts. Diese übermittelte ich auch freudig dem Mandanten.
Die schlechte Nachricht folgte einige Wochen später. In Form einer Anklageschrift, und zwar in der anderen Sache, von der wir gar nichts wussten. Die Anklage ging zum Schöffengericht. Das Ganze ist insoweit interessant, weil man daran sieht, wie sehr die Bewertung einer Angelegenheit vom jeweiligen Staatsanwalt abhängen kann. (Und ein klein bisschen sicher auch davon, was ein Anwalt für den Mandanten dazu zu sagen hat.)
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft an der Anklage festhalten möchte. Das ist witzigerweise die Akte mit dem Fehler im Geburtsdatum. So weit ich überdies herausfinden konnte, war zum Glück dieser Staatsanwalt wohl eher nicht für den Fall zuständig. Sondern eigentlich sein Kollege, der uns mit der Einstellung erfreut hat.
Mal schauen, wie sie bei der Behörde die Kuh vom Eis kriegen. Ein Telefonat mit dem stellvertretenden Behördenleiter klang schon mal vielversprechend, aber man will sich natürlich Zeit nehmen, um die Sache zu prüfen. Leidtragender ist natürlich der Mandant, der momentan die Welt nicht mehr versteht.