Aus einem Schreiben des Gerichts:
In der Strafsache gegen N. wird zur sachgerechten Vorbereitung des weiteren Vorgehens um Angabe der Dienstagstermine in den Monaten April, Mai und Juni 2018 gebeten, an denen nicht verteidigt werden kann.
Welch wohltönende Formulierung, jedenfalls für Juristenohren.