Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Fall „Sharia Police“ aufgehoben. Die Angeklagten, die salafistischen Kreisen zugerechnet werden, hatten in Wuppertal nächtliche Rundgänge gemacht, um junge Muslime zu einem Lebensstil nach den Vorstellungen des Koran zu bewegen. Dabei trugen sie handelsübliche Warnwesten, auf denen hinten „Sharia Police“ aufgedruckt war.
Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoß gegen das Uniformverbot (§ 3 VersG). Das Landgericht Wuppertal meinte jedoch, das Tragen der Westen habe keine „suggestiv-militante, einschüchternde Wirkung gegenüber Dritten“ erzielen können. Das sei jedoch Voraussetzung.
Der Bundesgerichtshof trifft keine abschließende Entscheidung, ob die Aktion tatsächlich strafbar war. Die Richter bemängeln vielmehr, das Landgericht habe das Geschehen nicht richtig und teilweise widersprüchlich gewürdigt. Die Sache soll daher von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden (Aktenzeichen 3 StR 427/17).