Die heutige Verhandlung verlief erfreulich. Draußen warteten acht von neun geladenen Zeugen, aber keiner von ihnen wurde gebraucht. Nach einem Rechtsgespräch war die Richterin bereit, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwältin erfreulicherweise auch. Die Zeugen durften also wieder gehen.
Ganz zum Schluss verkündete die Richterin noch einen Beschluss. Sie belegte Zeugin Nummer neun mit einem Ordnungsgeld über 100 Euro. Die Zeugin, berichtete die Richterin, habe sie am Vortag angerufen und gefragt, ob sie kommen muss. Das bejahte die Richterin, doch die Zeugin sah das wohl eher als unverbindliche Bitte. Die Richterin dagegen meinte, die Zeugin habe keinen Grund vorgebracht, der sie juristisch entschuldigte.
Nach längerer Diskussion erklärte die Zeugin der Richterin, sie werde auf keinen Fall kommen. Und wenn man sie irgendwann mal zwinge, was man ja gern versuchen könne, dann sei es halt so, dass sie sich an rein gar nichts erinnern werde. Ein schlechtes Gedächtnis sei ja nicht verboten, so sinngemäß.
Ich würde die Geschichte gar nicht erzählen, wäre die Zeugin nicht Polizeibeamtin. Deshalb will es die Richterin auch nicht bei dem Ordnungsgeld belassen. Sie schickt eine Info an den Polizeipräsidenten. Ob das was bringt, würde mich dann bei Gelegenheit doch interessieren.