In einem Strafverfahren hatte ich die Idee, dass sich die Therapeutin meines Mandanten zu dessen Schuldfähigkeit äußert. Das wäre der einfachste und schnellste Weg gewesen. Die Richterin stand einem entsprechenden Gutachten aufgeschlossen gegenüber.
Jetzt kommt ein Brief der Therapeutin:
… leider wird der Patient seit fast 4 Jahren von mir behandelt. Dadurch bin ich befangen und kann kein objektives Gutachten erstellen.
Ich bin mir nicht so ganz sicher, dass die Ärztin die Rolle eines Gutachters richtig einschätzt. Oder den Begriff der „Befangenheit“. Aber auf der anderen Seite sollte man es natürlich respektieren, wenn sie nicht will – aus welchen Gründen auch immer.
Na ja, das Verfahren dauert nun deutlich länger. Immerhin bin ich als Verteidiger ausnahmsweise nicht schuld daran.