Notiz aus dem Sekretariat:
Herr Staatsanwalt J. teilt mit, dass er an dem Haftprüfungstermin am Freitag in der Sache gegen unseren Mandanten N. nicht teilnehmen wird.
Gut, die Staatsanwaltschaft muss an einer Haftprüfung tatsächlich nicht teilnehmen. Trotzdem kein gutes Omen. Denn es ist erfahrungsgemäß so, dass wohl schon was zwischen Staatsanwalt und Ermittlungsrichter vorbesprochen worden ist. Und zwar mit einiger Sicherheit in die Richtung, dass dem Wunsch des Beschuldigten auf Außervollzugsetzung (oder gar Aufhebung) des Haftbefehls nicht entsprochen wird.
Aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt, vielleicht hat der Staatsanwalt einfach auch noch keine Weihnachtsgeschenke. Ich mache mich also am Freitag trotzdem gerne sehr, sehr früh auf meine letzte vorab geplante Dienstreise in diesem Jahr.