Für ziemlich großes Aufsehen sorgten in den letzten Tagen Demonstranten, die vornehmlich in Berlin die Fahne des Staates Israel verbrannten. Die Aktionen waren Teil der Proteste gegen die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, der Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkannt hatte.
Die Polizei nahm fleißig Anzeigen wegen der brennenden Flaggen auf, Politiker zeigten sich empört – strafrechtliche Folgen wird das Abfackeln selbst aber voraussichtlich nicht haben.
Es ist nicht strafbar.
§ 104 StGB stellt zwar die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen anderer Staaten unter Strafe. Das gilt aber nur für Symbole, die dem betreffenden Staat bzw. dessen Sympathisanten auch gehören. Wer also eine Flagge von einer Botschaft oder einem Konsulat entwendet, sie beschädigt, verbrennt oder sonstigen „beschimpfenden Unfug“ an ihr verübt, macht sich strafbar.
Wer aber eine ausländische Flagge in einem Souvenirgeschäft kauft oder sie bei Amazon bestellt, darf diese auch verbrennen. Nicht nur, weil sie sein Eigentum ist. Sondern eben auch, weil der erwähnte § 104 StGB nicht für Symbole gilt, die dem Staat nicht direkt zugerechnet werden können.
Bei der deutschen Flagge sieht es übrigens anders aus. Der § 90a StGB („Verunglimpfen des Staates und seiner Symbole“) ist deutlich weiter gefasst. Da reicht schon die Verunglimpfung der Flagge aus, gleich wem sie gehört.