Hand aufs Herz: Wer kennt schon die genaue Kündigungsfrist für seinen Handy-, Telefon- oder Internetvertrag? Besonders ärgerlich kann das bei Anbietern werden, die eine Kündigung drei Monate vor Vertragsablauf verlangen. Ist die Frist verpasst, läuft der abgeschlossene Vertrag erst mal ein oder zwei Jahre weiter.
Dieses Problem ist ab morgen Vergangenheit. Telefon- und Internetanbieter sind nämlich ab dem 1. Dezember 2017 verpflichtet, auf jeder Monatsrechnung festzuhalten, bis wann der Vertrag läuft und – noch wichtiger – bis zu welchem Tag er spätestens gekündigt werden muss, um eine Verlängerung zu verhindern. Außerdem muss auf der Rechnung das Datum des Vertragsbeginns stehen.
Künftig genügt für den Verbraucher also ein Blick auf die monatliche Abrechnung, um den Stichtag für eine Kündigung im Auge zu behalten. Auch Gewerbetreibende oder Selbständige können darauf bestehen, dass der Telekommunikationsanbieter sie entsprechend informiert. Allerdings müssen sie den Anbieter hierzu auffordern.
Telekommunikationsanbietern, welche die neuen Transparenzangaben unterlassen, droht ein Bußgeld. Diese und andere durchaus verbraucherfreundliche Regelungen finden sich in der TK-Transparenzverordnung.