Das Amtsgericht München hat eine Tätowiererin verurteilt, einer Kundin Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. Für 100 Euro hatte sich die Kundin folgenden Satz auf den linken Unterarm tätowieren lassen: Je t´aime mon amour, Tu es ma vie, Nous Ensemble Pour Toujours, Liubov ♥ Alexej.
Leider waren die Wörter in unterschiedlicher Strichbreite gestochen, die Linien verwackelt, unscharf und die Abstände zwischen den Buchstaben uneinheitlich. Alles Mängel, die einem professionellen Tätowierer nicht passieren dürfen, stellte ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger fest.
Die Tätowiererin muss nicht nur das Honorar zurückzahlen. Vielmehr muss sie der Kundin auch 1.000 Euro Schmerzensgeld überweisen. Außerdem muss sie alle Folgekosten übernehmen, also insbesondere die Kosten für die Entfernung oder Umgestaltung des Tattoos (Aktenzeichen 132 C 17280/16).