Pranger oder ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit? Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wird diese Woche über ein Portal verhandelt, auf dem Dritte Noten für Autofahrer vergeben können. Die Nutzer müssen das Kennzeichen eines Pkw eingeben, dann können sie hierzu ihre Anmerkungen hinterlassen.
Die Datenschutzbeauftragte NRW hält so ein Bewertungsportal für unzulässig, deshalb jetzt der Prozess. „Wir wollen generell keine Online-Pranger, bei denen es um das Verhalten im Alltagsleben geht“, erklärte ein Sprecher der Behörde. Deshalb war der Betreiber des Portals verpflichtet worden, die Bewertungen nur noch für den betroffenen Autofahrer bekannt zu machen. Dritte dürfen sie nicht mehr einsehen.
Der Betreiber beruft sich darauf, Kfz-Kennzeichen seien keine personenbezogenen Daten. Das Verwaltungsgericht Köln teilte diese Auffassung jedoch in erster Instanz nicht. Die Berufungsverhandlung soll am Donnerstag stattfinden, berichtet die Legal Tribune Online.