Die Rechtslage ist klar: Händler mit einer Ladengröße von 400 Quadratmetern müssen gebrauchte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Bis zu einer Gerätegröße von 25 Zentimetern gilt die Rücknahmepflicht sogar unabhängig davon, ob der Kunde ein neues Gerät erwirbt. Dieser leidigen Pflicht kommen viele Unternehmen nur widerwillig nach. Gegen IKEA klagte jetzt die Deutsche Umwelthilfe, weil Testbesucher in dem Möbelhaus beharrlich abgewimmelt worden sein sollen.
Das Landgericht Frankfurt am Main verpflichtete IKEA nun, die Rücknahme entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten. Dazu gehören ausreichende Hinweisschilder, entsprechend geschultes Personal und der Verzicht auf unnötig komplizierte Rücknahmeprozeduren.
Mit ihrer Klage will die Deutsche Umwelthilfe dazu beitragen, die recht dürftige Recyclingquote von 40 Prozent bei Elektrogeräten anzuheben. Nach dem gewonnenen Prozess will der Unmweltverband auch verstärkt andere Anbieter unter die Lupe nehmen.