In Bamberg haben sich 80 Vorsitzende von Strafkammern und Strafsenaten getroffen, um über die „Zukunft des Strafprozesses“ zu sprechen und konkrete Forderungen an den Gesetzgeber zu formulieren. Das Ergebnis dieses zweiten bundesweiten Strafkammertages ist ebenso erwartbar wie bürgerunfreundlich (vorausgesetzt, dass der Bürger einmal Angeklagter in einem Strafverfahren wird).
Die Forderungen entsprechen wenig fantasievoll jenem Katalog, der seit Jahren ohnehin häppchenweise abgearbeitet wird. Erhöhte Anforderungen an – lästige – Beweisanträge der Verteidigung, weitere Aushöhlung des ohnehin schon ins fast nicht mehr Erkennbare abgeschliffenen Befangenheitsrechts, Verkürzung des Instanzenzuges, neue und höhere Begründungsanforderungen an Rechtsmittel.
Dies alles verfolgt angeblich das Ziel, den Strafprozess „gerechter“ zu machen, wie es vollmundig in der Abschlusserklärung heißt („Gerechter Strafprozess braucht gute Gesetze“). Seltsamerweise finden sich in dem Forderungskatalog aber ausschließlich Punkte, die den Strafprozess leichter und schneller abwickeln lassen. Überdies sind es nur Punkte, die den Angeklagten, die Verteidigung, aber etwa auch Nebenkläger in ihren Rechten einschränken. Es ist schon erstaunlich, wie wenig, besser gesagt keinen Verbesserungsbedarf die Runde offenbar auf der eigenen Seite gesehen hat.
Wenn man auf Seiten dieser Richter ehrlich wäre, geht es gar nicht um mehr Gerechtigkeit im Strafprozess. Sondern um Effizienz auf Kosten der Gerechtigkeit. „Gerecht“ sind solche Forderungen für den betroffenen Bürger jedenfalls nicht. Keine einzige von ihnen erhöht seine Chance auf ein richtiges bzw. richtigeres Strafurteil.
Richter verlangen im Gerichtssaal Tag für Tag Ehrlichkeit. Sie sollten deshalb selbst besser nicht unter falscher Flagge segeln.