Kein Handlungsbedarf. So lautet das Ergebnis einer Untersuchung, die das Bundeskartellamt wegen der Gebühren für Auszahlungen an fremden Geldautomaten durchgeführt hat. Eine staatliche Regulierung der Auszahlungsentgelte ist laut der Behörde derzeit nicht nötig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für die meisten Verbraucher ist es heute möglich, hohe Gebühren beim Geldabheben zu vermeiden, indem man entweder zur eigenen Bank geht, auf die bestehenden Verbundsysteme zurückgreift, einen anderen, preisgünstigeren Automaten benutzt, sich bei Tankstellen oder im Handel mit Bargeld versorgt oder auch eine Kreditkarte zum Abheben verwendet. Grundlegend dafür ist die 2011 eingeführte Kostentransparenz, also die Tatsache, dass der Verbraucher vor der Transaktion am Automaten über die anfallenden Kosten informiert wird und sich gegebenenfalls dann noch anders entscheiden kann.“
Wenn die Kartellbehörden die Höchstgrenzen für Entgelte deckele und das womöglich noch zu niedrig, könne das zu einem unerwünschten Effekt führen. Dann bestehe die Gefahr, dass an bestimmten Standorten überhaupt keine Automaten mehr unterhalten werden.
Das Kartellamt will die Situation aber weiter im Auge behalten. Insbesondere sollen die Geldautomatenverbünde angehalten werden, über die Aufnahme oder auch Ablehnung neuer Mitglieder fair und diskriminerungsfrei zu entscheiden.
Einzelheiten lassen sich in der aktuellen Studie des Bundeskartellamtes nachlesen.