In einem Ermittlungsverfahren habe ich die Herausgabe einer Spiegelreflexkamera beantragt. Einer sehr teuren Spiegelreflexkamera. Die Begründung war, eventuell relevante Fotos können sich nur auf der externen Speicherkarte befinden. Die Kamera selbst hat gar keinen internen Speicher.
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht bestätigt die Beschlagnahme der Kamera mit einem Satz:
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Beschuldigte von der Tat Bilder gemacht hat, ist die o.g. Kamera als Beweismittel zu beschlagnahmen, da mit ihr gefertigte Bilder anhand der Seriennummer der Kamera zugeordnet werden können.
Eine wirklich kurze Begründung. Ob diese von technischem Sachverstand getragen ist, daran habe ich allerdings leise Zweifel.