Aus einer Strafanzeige:
Während des Zugriffs bezeichnete der Beschuldigte den Einsatzleiter KHK Küppers wiederholt und lautstark als „Bullensohn“.
Der Mandant ist sich ziemlich sicher, dass er etwas anderes gesagt hat. Was zugegebenermaßen recht ähnlich klingt. Aber wir lassen das mal gerne so stehen, weil die andere Aussage jedenfalls eindeutiger eine strafbare Beleidigung ist.