Die friesische Gemeinde Wangerland hat ihre neun Kilometer Nordseestrand fast komplett eingezäunt. Sie bittet jeden Besucher zur Kasse. Aber nicht mehr lange, denn das Bundesverwaltungsgericht gibt in einem Grundsatzurteil den Strand weitgehend wieder für alle Bürger frei.
Drei Euro verlangte Wangerland für den Zugang zum Strand, nur nicht von Anwohnern und Kurtaxe-Zahlern. Der Eintritt sollte selbst dann fällig werden, wenn Besucher gar nicht baden, sondern nur einen Spaziergang machen wollten. Dies verstößt nach Auffassung der Richter gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, welche das Grundgesetz allen Bürgern gibt. Außerdem ergebe sich aus § 59 Bundesnaturschutzgesetz das Recht für jedermann, Landschaften frei zu betreten.
Eintritt dürfe für Strände nur in Bereichen kassiert werden, die besonders erschlossen sind. Also zum Beispiel an Abschnitten, wo es Restaurants, Kioske, sanitäre Einrichtungen und besondere Liegeflächen gibt. Abseits dieser Infrastruktur befinde sich aber „freie Landschaft“ im Sinne des Gesetzes, und hier sei ein Eintritt eben nicht zulässig. Die Gemeinde hatte argumentiert, die Unterhaltung des (teilweise künstlich aufgeschütteten) Strandes koste viel Geld. Aber auch das macht eine „großflächige Kommerzialisierung“ deutscher Strände nicht zulässig, befinden die Richer.
Möglicherweise brechen auch vielen anderen Gemeinden in Schleswig-Holstein Einnahmen weg. „An der Nordseeküste wird generell von Tagesgästen mit wenigen Ausnahmen ein Strandeintritt verlangt“, zitiert stern.de die Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Nordsee. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut dem dortigen Tourismusverband keine eingezäunten Strände. Allerdings werde dort von Tagesgästen oft Kurtaxe kassiert (Aktenzeichen 10 C 7.16).
Nachtrag: Wohl zu Unrecht wurde Wangerland in Ostfriesland verortet. Es gehört allerdings zu Friesland, worauf viele Leser dankenswerterweise hingewiesen haben.